E-Zigarette im Lokal?

E-Zigarette im Lokal?

Wir haben Ihren Artikel zum Rauchen in Speiserestaurants gelesen. Wie sieht es denn mit unserer E-Zigarette aus? Mein Freund hat eine e-Shisha, in der nur Wasser mit Geschmack verdampft wird. Die dürfen wir doch im Restaurant rauchen, oder?

E-Zigaretten funktionieren im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette, Pfeife und Zigarren nicht mit einer Verbrennung des Tabaks.
In ihnen werden Fluids, also aromatisierte Flüssigkeiten nur verdampft.
Das soll, auch wenn es nicht ganz folgenlos bleiben soll, besser für die Gesundheit sein.

Allerdings ist Tabakqualm und E-Zigaretten-Dampf für uns und den Gesetzgeber gleich.
Die Gäste könnten dadurch in ihrer Gesundheit beeinträchtig werden oder sich gestört fühlen.
Vor allem in Restaurants, in denen ja sowieso nicht geraucht werden darf, fällt auch der vielleicht schwächere Geruch einer E-Zigarette unangenehm auf.

Außerdem sagt das hessische Sozialministerium dazu:

Aktueller Hinweis zur „E-Zigarette“

Das Nichtraucherschutzgesetz regelt ein allgemeines Rauchverbot, ohne das Rauchen hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen (Zigaretten, Zigarren, Shisha, Kräuterzigarette, elektrische Zigaretten usw.) zu differenzieren.

Dadurch soll die Bevölkerung vor vermeidbaren Gesundheitsgefährdungen geschützt werden.
Auch bei den sogenannten „rauchlosen Zigaretten“ (elektrische Zigaretten usw.) kann eine Gesundheitsgefährdung für andere Menschen nicht ausgeschlossen werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung betont, dass eine Gefährdung von anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.

In Hessen dürfen daher aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes E-Zigaretten nur in gekennzeichneten Raucherräumen konsumiert werden.

Quelle: https://soziales.hessen.de/gesundheit/sucht/nichtraucherschutz/aktueller-hinweis-zur-e-zigarette

Deshalb gilt im Restaurant IonIon Viernheim/Hessen: Im Lokal bitte keine E-Zigaretten oder ähnliches. Draußen vor dem Lokal oder im Biergarten gerne.