Raucherkneipe in Viernheim – Das meinen wir dazu: Griechisches Restaurant Ionion

Raucherkneipe in Viernheim – Das meinen wir dazu: Griechisches Restaurant Ionion

In der Speisegaststätte rauchen.
Früher war das überall so. Während der eine noch aß, und der andere gerade sein Essen bekam, zündete sich wieder ein anderer eine dicke Zigarre oder eine Pfeife an.
So eine Zigarette nach dem Essen hat ja auch was.

Aber wir waren schon immer der Meinung, daß in einem Speiserestaurant besser nicht geraucht werden sollte. Der Tabakgeruch überlagert den Geschmack und den Geruch der Speisen.

Vor Jahren hat auch der Gesetzgeber dem Rauchen in gastronomischen Betrieben ein Ende gemacht.
In den meisten Bundesländern darf in Gaststätten gar nicht mehr geraucht werden. Ausnahmen gibt es mancherorts nur für kleine Bierkneipen, oder wenn das Lokal über ein separates Raucherzimmer verfügt.

Bei uns ist beides nicht gegeben, deshalb dürfen Sie im griechischen Restaurant IonIon nicht rauchen.
Wenn Sie möchten, können Sie aber vors Haus gehen. Dort unter dem Vordach an der Treppe haben wir einen Aschenbecher aufgestellt.

Wenn bei schönem Wetter unser Biergarten geöffnet ist, können Sie natürlich auch dort rauchen.

Wenn Sie zu später Stunde vor dem Lokal eine kleine Zigarettenpause machen, denken Sie bitte an unsere Nachbarn. Die Leute haben sich ihre Feierabendruhe verdient und es wäre sehr unhöflich, sie durch lautes Rufen oder Gelächter zu stören.

Und wie ist das mit E-Zigaretten?

Leider ist in Hessen auch das Verwenden von E-Zigaretten, E-Shishas und ähnlichem in Gaststätten verboten.
Mehr Informationen zum Thema E-Zigaretten in der Gastronomie finden Sie hier.

Dort heißt es:

Das HessNRSG regelt ein allgemeines Rauchverbot, ohne das Rauchen hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen (Zigaretten, Zigarren, Shisha, Kräuterzigarette, elektrische Zigaretten usw.) zu differenzieren.

Die Intention des HessNRSG besteht darin, die Bevölkerung vor vermeidbaren Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Auch bei den sogenannten „rauchlosen Zigaretten“ worunter die genannte elektrische Zigarette fällt, kann eine Gesundheitsgefährdung für andere Menschen nicht ausgeschlossen werden. Diese Geräte arbeiten nach verschiedenen Prinzipien (Erhitzung über Heizspirale oder Verdampfen). Diese Gefährdung kann sowohl durch die Abgabe von gesundheitsgefährdenden Stoffen an die Umgebungsluft geschehen, als auch durch die ausgeatmete Luft der Nutzenden der elektrischen Zigarette.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung betont in einer Stellungnahme vom 24. Febr. 2012, dass eine Gefährdung von anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. In Hessen dürfen daher aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes E-Zigaretten nur in gekennzeichneten Raucherräumen konsumiert werden.

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